Für euren Besuch bei uns beachtet bitte folgendes:

Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 19.03.22 entfällt die Nachweispflicht nach der 3G-Regel. Wir benötigen keinerlei Nachweise mehr von euch.
Im Empfangsbereich und in den für alle Besucher zugänglichen Bereichen (wie z. B. Toiletten) empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Eine Maskenpflicht besteht ab dem 02.04.22 nicht mehr.
Unsere Maßnahmen für eure Sicherheit!
Umfassendes Hygiene- und Schutzkonzept
Geschultes, verantwortungsvolles Personal
Geimpftes oder negativ getestetes Personal
Luftfilteranlagen in den Räumlichkeiten